Vermietete Immobilie verkaufen
Eine vermietete Wohnung verkauft sich nicht wie eine leerstehende. Der Mietvertrag läuft weiter, der Käuferkreis ist ein anderer, und die Unterlagen, die ein Kaufinteressent sehen will, sind es auch. Der Verkauf ist trotzdem jederzeit möglich — er folgt nur anderen Regeln.
Der Mietvertrag geht auf den Käufer über
§ 566 BGB, umgangssprachlich „Kauf bricht nicht Miete“: Der Erwerber tritt in den bestehenden Vertrag ein, mit allen Konditionen. Auch die Mietkaution wandert mit (§ 566a BGB). Für den Verkäufer heißt das: Der Mietvertrag ist Teil des Kaufgegenstands, und was darin steht, bestimmt den Preis mit.
Der Käuferkreis ist ein anderer
Wer selbst einziehen will, scheidet weitgehend aus. Es bleiben Kapitalanleger, und die rechnen: Jahresnettomiete im Verhältnis zum Kaufpreis. Eine langfristig unter dem Marktniveau liegende Miete senkt den erzielbaren Preis spürbar — das ist keine Frage der Vermarktung, sondern der Rechnung. Wie sich das auswirkt, lässt sich mit unserem Mietrendite-Rechner durchspielen.
Warum der Preis oft niedriger ausfällt als erwartet
Eine Konstellation, die uns im Rhein-Main-Gebiet immer wieder begegnet: Jemand besitzt eine Eigentumswohnung, die seit vielen Jahren an dieselbe Partei vermietet ist. Das Verhältnis ist gut, die Miete wurde selten erhöht und liegt inzwischen deutlich unter dem, was für eine vergleichbare Wohnung heute verlangt wird. Verkauft werden soll zu dem Preis, den kurz zuvor eine leerstehende Wohnung im selben Haus erzielt hat.
Diese Erwartung geht regelmäßig nicht auf, und der Grund liegt nicht an der Vermarktung. Wer leer kauft, kauft eine Wohnung. Wer vermietet kauft, kauft einen Zahlungsstrom — und rechnet die Jahresnettomiete gegen den Kaufpreis. Eine dauerhaft niedrige Miete drückt diese Rechnung, und der bestehende Vertrag lässt sich nicht einfach nachbessern: Er geht nach § 566 BGB unverändert auf den Erwerber über.
Praktisch bleiben drei Wege. Vermietet verkaufen und den Preis nehmen, den die Rendite hergibt. Eine Aufhebungsvereinbarung mit der Mietpartei anstreben, meist gegen Abfindung — freiwillig, mit offenem Ausgang und ohne Anspruch darauf. Oder halten und die Miete im gesetzlichen Rahmen an das örtliche Niveau heranführen, was Zeit kostet, den Ertragswert aber hebt.
Welcher Weg der richtige ist, hängt daran, wie schnell das Geld gebraucht wird und wie viel Aufwand vertretbar erscheint. Das ist eine unternehmerische Abwägung, keine Rechenaufgabe mit einer Lösung. Wir legen die Zahlen für alle drei Wege nebeneinander und ordnen die Miete ins örtliche Niveau ein; die Entscheidung treffen Sie.
Was Mieter an Rechten haben
Wird die Wohnung im Zuge des Verkaufs in Wohnungseigentum umgewandelt, steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu (§ 577 BGB). Für eine Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber gilt eine Sperrfrist von grundsätzlich drei Jahren ab Veräußerung (§ 577a Abs. 1 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Länder sie verlängern: In Hessen sieht die Mieterschutzverordnung für bestimmte Gemeinden — darunter Wiesbaden und Frankfurt am Main — acht Jahre vor, wobei je nach Zeitpunkt der Veräußerung Übergangsregelungen greifen. Welche Frist im Einzelfall gilt, hängt an Gemeinde und Veräußerungsdatum und ändert sich mit der jeweils geltenden Verordnung; das klärt ein Anwalt, und wir vermitteln gern einen.
Die steuerliche Seite
Bei vermieteten Objekten greift die Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum nicht; maßgeblich ist die Zehnjahresfrist des § 23 EStG. Ob und in welcher Höhe ein Veräußerungsgewinn anfällt, hängt an Anschaffungskosten, Abschreibungen und Haltedauer — das rechnet ein Steuerberater, und wir vermitteln gern einen.
Welche Unterlagen ein Kaufinteressent sehen will
Mietvertrag samt Nachträgen, Nachweis der Kautionsanlage, die letzten Betriebskostenabrechnungen, eine Aufstellung der Mieterhöhungen der vergangenen Jahre, Protokolle der Eigentümerversammlung und die Hausgeldabrechnung, dazu der Energieausweis. Wer diese Mappe vollständig hat, verkürzt die Verhandlung erheblich.
Wie wir begleiten
Wir sichten die Vertragslage, ordnen die Miete ins örtliche Niveau ein, sprechen den passenden Käuferkreis an und organisieren Besichtigungen so, dass die Mieter nicht überfahren werden — das ist nicht nur eine Frage des Anstands, sondern praktisch: Ein Mieter, der sich übergangen fühlt, verzögert jeden Termin. Für Fragen zu Vertragsklauseln, Kündigungsfristen und Steuern vermitteln wir Anwalt oder Steuerberater; entschieden wird von Ihnen.
Verkaufen mit GRUNDUM
Sicher und erfolgreich verkaufen — mit prämierter Expertise im Rhein-Main-Gebiet.
Vermieten mit GRUNDUM
Entspannt und sicher vermieten — mit bewährten Vertragsmustern und Bonitätsprüfung.
Ihre Ansprechpartner im Rhein-Main-Gebiet
Sie überlegen, eine vermietete Wohnung oder ein vermietetes Haus zu verkaufen? Sprechen Sie uns an — an dem Standort, der Ihrem Objekt am nächsten liegt.
Wiesbaden
Wilhelminenstraße 47
65193 Wiesbaden
0611 974514140
Mainz
Hechtsheimer Straße 6
55131 Mainz
06131 3270160
Frankfurt am Main
Opernplatz 14
60313 Frankfurt
069 348690480
Alzey
Justus-von-Liebig-Straße 9e
55232 Alzey
06731 8999180
GRUNDUM Immobilien kontaktieren
Das Team hilft Ihnen gerne weiter — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
GRUNDUM Immobilien erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne von RDG/StBerG. Wir übernehmen Bewertung, Vermarktung und die organisatorische Begleitung des Verkaufs; miet-, wohnungseigentums- und steuerrechtliche Fragen — etwa zu Sperrfristen, Vorkaufsrechten, Aufhebungsvereinbarungen oder zur Zehnjahresfrist — bleiben bei Ihnen und den von Ihnen beauftragten Berufsträgern. Auf Wunsch vermitteln wir einen Anwalt oder Steuerberater aus unserem regionalen Netzwerk — kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen zum Verkauf vermieteter Immobilien
Kann ich eine vermietete Wohnung überhaupt verkaufen?
Ja, jederzeit. Der Mietvertrag endet dadurch nicht: Nach § 566 BGB tritt der Erwerber in den bestehenden Vertrag ein, mit allen Konditionen, und auch die Mietkaution geht auf ihn über (§ 566a BGB). Der Mietvertrag ist damit Teil des Kaufgegenstands.
Warum bringt eine vermietete Wohnung oft weniger als eine leerstehende?
Weil der Käuferkreis ein anderer ist. Wer selbst einziehen möchte, scheidet weitgehend aus; es bleiben Kapitalanleger, die die Jahresnettomiete ins Verhältnis zum Kaufpreis setzen. Eine Miete, die seit Jahren unter dem örtlichen Niveau liegt, drückt diese Rechnung — unabhängig davon, wie gut die Wohnung vermarktet wird.
Muss ich die Wohnung zuerst dem Mieter anbieten?
Wird die Wohnung im Zuge des Verkaufs erst in Wohnungseigentum umgewandelt, steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB zu. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, klärt ein Anwalt; wir vermitteln gern einen.
Wie lange kann der Käufer keinen Eigenbedarf anmelden?
Grundsätzlich gilt nach § 577a Abs. 1 BGB eine Sperrfrist von drei Jahren ab Veräußerung. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Länder sie verlängern; in Hessen sieht die Mieterschutzverordnung für bestimmte Gemeinden — darunter Wiesbaden und Frankfurt am Main — acht Jahre vor, mit Übergangsregelungen je nach Zeitpunkt der Veräußerung. Welche Frist konkret gilt, hängt an Gemeinde und Veräußerungsdatum und ändert sich mit der jeweils geltenden Verordnung.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Mietvertrag samt Nachträgen, Nachweis der Kautionsanlage, die letzten Betriebskostenabrechnungen, eine Aufstellung der Mieterhöhungen der vergangenen Jahre, Protokolle der Eigentümerversammlung, die Hausgeldabrechnung und den Energieausweis. Eine vollständige Mappe verkürzt die Verhandlung erheblich.