So finden Sie den passenden Mieter für Ihre Immobilie
Um eventuellen Problemen mit Mietern vorzubeugen, lohnt es sich, genau zu überlegen, wem Sie die Wohnung zur Verfügung stellen möchten. Dabei stehen wir von GRUNDUM Immobilien Ihnen jederzeit zur Seite. Sie profitieren nicht nur von unserer Menschenkenntnis, sondern ebenfalls von der Erfahrung in der Vermietung sowie der Kenntnis des Marktes. Wir wissen, wie wir Ihre Wohnung oder Ihr Haus bewerben müssen, um das Interesse bei den Mietern zu wecken, die für Sie infrage kommen.
Kommt es doch einmal zu Problemen mit Ihren Mieter, sollten Sie folgende Punkte beherzigen:
- Suchen Sie Kontakt mit Ihrem Mieter und geben Sie ihm die Möglichkeit, sich zu erklären.
- Reagieren Sie allerdings sofort auf unangemessenes Verhalten. Bedenken Sie jedoch, dass Sie nicht sofort eine Kündigung aussprechen dürfen, sondern zunächst eine Verwarnung erfolgen muss.
- Eine schwere Verletzung der Pflicht (dazu gehört ebenfalls der Verlust des Vertrauens) kann eine außerordentliche, fristlose Kündigung zur Folge haben.
Sichern Sie sich als Vermieter mit einer Rechtsschutzversicherung ab. Auf diese können Sie zu unterschiedlichen Gelegenheiten zurückgreifen. Eine Räumungsklage gehört dazu oder wenn Sie gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft vorgehen wollen. Hierbei kommen schnell hohe Kosten auf Sie zu, die eine solche Versicherung auffängt.
So legen Sie die Höhe der Miete für Ihre Immobilie fest
Neben der richtigen Werbung ist außerdem die Höhe der Miete ausschlaggebend bei der Suche nach einem geeigneten Mieter. Darüber hinaus entscheidet sie über die zukünftige Rendite. Allerdings sollten Sie die Miethöhe nicht zu hoch ansetzen. Dann kann es schnell passieren, dass sich die Immobilie schwer vermitteln lässt und zu lange leer steht. Sollten Sie schließlich den Preis senken, könnte dies potenzielle Mieter motivieren, die Miete weiter zu drücken.
Bieten Sie hingegen die Wohnung oder das Haus günstiger an, sind die Renditen geringer. Dieses Defizit lässt sich später schwer ausgleichen, da die Mietpreisbremse eine deutliche Erhöhung verhindert.
Sie sollten sich also einen Überblick über den aktuellen Markt verschaffen. Untersuchen Sie dabei nicht nur Angebote, sondern ebenfalls Gesuche. Überprüfen Sie darüber hinaus, ob die Mietpreisbremse in Ihrer Region gilt. Der Mietpreis darf maximal zehn Prozent über dem örtlichen Mietspiegel liegen.
Sollten Unsicherheiten bezüglich der Miethöhe bestehen, wenden Sie sich an uns. Auch hier beraten wir Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen einen angemessenen Preis für Ihre Objekte.
Der richtige Mietvertrag für Ihre Immobilien
Der Mietvertrag bildet die wichtigste Grundlage für die Regelungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter. Zwar sind hier mündliche Absprachen ebenfalls gültig, doch müssen diese vor Gericht nachgewiesen werden. Dies stellt sich meist als schwierig heraus.
Informieren Sie sich bereits vorher über die Rechtslage und vermeiden Sie auf diesem Weg ungültige Klauseln im Mietvertrag.
Ihnen steht darüber hinaus das Recht zu, die Miete bei Bedarf zu erhöhen. Dies können Sie nur durchsetzen, wenn Ihnen der Mieter die Erlaubnis dazu erteilt. Verweigert er sich, bleibt der Rechtsweg. Auf Nummer sichergehen Sie, wenn Sie eine Staffel- oder Indexmiete vereinbaren. Dies sichert Sie ab, wenn sie eine spätere Mieterhöhung geltend machen wollen.
Die Erhöhung der Miete müssen Sie schriftlich unter Angabe der eingetretenen Änderungen mitteilen. Den neuen Mietpreis zahlt der Mieter dann ab dem übernächsten Monat.
Staffelmiete
In diesem Fall legen Sie Zeitpunkt sowie Umfang der Mieterhöhung bereits im Vorfeld fest. Allerdings sind Sie an Einschränkungen durch ortsübliche Vergleichsmieten gebunden. Eine weitere Erhöhung der Miete ist außerdem zunächst ausgeschlossen.
Indexmiete
Hier legen Sie die Kosten zur Lebenshaltung der Kostenentwicklung zugrunde. Diese erfahren Sie im Index, den das Statistische Bundesamt herausgibt und der als Wertmesser gilt. Sobald diese steigen, dürfen Sie ohne Zustimmung des Mieters die Miete erhöhen. Theoretisch können Sie diese senken, sollten es die Werte zu den Lebenshaltungskosten ebenfalls. Dies findet in der Praxis allerdings selten Anwendung.
Steuervorteile für Vermieter
Zuletzt noch eine gute Nachricht für Vermieter: Viele der anfallenden Kosten dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Für die gesamte Nutzungsdauer können Sie Anschaffungen von der Steuer abschreiben, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen.