Immobilienmakler für den Immobilienverkauf bei Scheidung

GRUNDUM Sorglos Paket bei Scheidung

Eine Scheidung ist oft ein emotional herausfordernder Prozess, der auch die Aufteilung des gemeinsamen Eigentums beinhaltet. Wenn es um Immobilien bei Scheidung geht, kann die Unterstützung eines professionellen Immobilienmaklers einen großen Unterschied machen. Ein erfahrener Immobilienmakler für Immobilien bei Scheidung kann Ihnen helfen, die Immobilienverteilung fair und reibungslos abzuwickeln, während Sie sich auf die Bewältigung anderer Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren. In diesem Artikel werden wir genauer darauf eingehen, wie ein Immobilienmakler bei der Aufteilung von Immobilien während einer Scheidung helfen kann und warum es wichtig ist, einen Fachmann an Ihrer Seite zu haben.

Wir bei GRUNDUM Immobilien kennen uns mit dem Prozedere aus und stehen Ihnen nicht nur mit unserer Erfahrung zur Seite, sondern ebenfalls mit dem (G)rundum-Sorglos-Paket:

(G)rundum-Sorglos-Paket

Zu unserem (G)rundum-Sorglos-Paket gehört, dass wir alles übernehmen und unternehmen, was zu einem erfolgreichen Hausverkauf gehört.

Das ist alles inklusive:

Über 25 Services für Ihren Immobilien-Erfolg. Unser (G)rundum-Sorglos Paket beinhaltet alle Werkzeuge und Maßnahmen, um Ihre Immobilie schnell und gewinnbringend am Markt zu platzieren. Alle diese exklusive Dienstleistungen sind bei GRUNDUM Immobilien bereits inklusive. Alles in unserem (G)rundum-Sorglos-Paket.

Die HIGHLIGHTS

Immobilienmakler für Immobilien bei Scheidung: Die Bedeutung der Fachkenntnis

Die Erfahrung eines Immobilienmaklers wie GRUNDUM für Immobilien bei Scheidung ist von entscheidender Bedeutung, da dieser Prozess einzigartige Herausforderungen mit sich bringt. Ein erfahrener Fachmann versteht die rechtlichen Anforderungen, die mit der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums verbunden sind, und kann Ihnen helfen, potenzielle Stolpersteine zu vermeiden. Außerdem verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk von Fachleuten, einschließlich Anwälten, Gutachtern und Finanzexperten, auf die wir zurückgreifen können, um Ihnen eine umfassende Unterstützung zu bieten.

Diese Optionen stehen Ihnen bei einer Scheidungsimmobilie zur Verfügung

Gibt es keinen Ehevertrag, der regelt, was mit den einzelnen Vermögensgegenständen geschieht, kommt der Zugewinnausgleich ins Spiel. Nur selten findet innerhalb der Ehe eine klare Gütertrennung statt, da viele Paare darauf verzichten. Das bedeutet, alle gemeinsam angeschafften Gegenstände gehören beiden Partnern zu gleichen Teilen. Vom Tag der Eheschließung an handelt es sich hierbei nämlich um eine Zugewinngemeinschaft, die erst mit der Scheidung endet.

Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass keiner der beiden Partner einen finanziellen oder materiellen Nachteil hat. Problematisch ist hierbei allerdings, dass es sich bei den Anschaffungen in der Regel um Sachgüter handelt. Diese können Sie schlecht halbieren, weshalb Anwälte sich um einen finanziellen Ausgleich bemühen. Darüber hinaus verbinden Sie mit den Gütern Emotionen. Dies gilt beim Wohnraum genauso wie bei Gegenständen. Auch solche Aspekte fließen in den Zugewinnausgleich ein.

Im besten Fall sind beide Parteien sich einig und es kommt zu einer schnellen Einigung bezüglich der gemeinsamen Immobilie. Hierbei stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

Eigentumsübertragung: Auszahlung eines Partner

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass einer der beiden Partner in der Immobilie wohnen bleibt. In diesem Fall sind Sie zur Auszahlung an die Person verpflichtet, die auszieht. Diese überschreibt daraufhin ihren Anteil an Wohnung oder Haus dem Ehepartner.

Bedenken Sie, dass eine Eigentumsübertragung nur in Anwesenheit eines Notars und beider Parteien rechtsgültig ist. Da Sie im Falle vorhandener Belastung diese ebenfalls übernehmen, muss hier die Bank informiert werden. Nur sie kann die Person, die auszieht, aus der Mithaftung des Kredits entlassen. Allerdings ist sie dazu nicht verpflichtet. Es ist dementsprechend wichtig, dies rechtzeitig zu klären.

Zusätzlich müssen Sie die ausgezahlte Person aus dem Grundbuch löschen lassen. Sie übernehmen in diesem Fall sämtliche mit der Immobilie verbundenen Kosten. Zugleich steht es Ihnen frei, ob Sie das Objekt anschließend selbst nutzen oder es veräußern.

Schenkung oder Übertragung: Immobilie für die gemeinsamen Kinder

Die gemeinsam erworbene Immobilie zu verkaufen und somit in fremde Hände zu geben, ist ein großer Schritt. Nicht jedem fällt dies leicht. Eine Alternative wäre es, das Objekt an die eigenen Kinder zu übertragen. Falls Ihr Nachwuchs noch minderjährig ist, benötigen Sie die Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts.

Ziehen Sie diese Möglichkeit in Betracht, sollten Sie bedenken, dass auf Ihr Kind erhebliche finanzielle Belastungen zukommen. Dazu gehören beispielsweise die Unterhaltskosten oder die Grundsteuer.
Alternativ kann einer der beiden Partner seinen Anteil an der Immobilie dem Kind schenken. Auch hierfür ist im Falle der Minderjährigkeit die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht notwendig. Außerdem muss der andere Partner zustimmen. Dementsprechend erfordern Schenkung und Übertragung die Übereinkunft beider Ehegatten.

Realteilung: Eine Immobilie für zwei

Diese Option kommt nicht in allen Fällen infrage und findet daher selten Anwendung. Hierbei lassen Sie das Haus in zwei voneinander getrennte Wohneinheiten umbauen und erleichtern somit die Fürsorge für die gemeinsamen Kinder.

Die Partner bleiben in ihrem jeweiligen Teil wohnen oder können ihn verkaufen. Allerdings ist das nur dann anwendbar, wenn die Architektur der Immobilie dies hergibt. Darüber hinaus fehlt es an der Trennung, die manche nach einer Scheidung für sich benötigen.
Besitzen beide Partner eine gemeinsame Eigentumswohnung, ist es hier deutlich schwerer, sie entsprechend aufzuteilen. Sie benötigen darüber hinaus die Erlaubnis aller Eigentümer innerhalb der Hausgemeinschaft.

Teilungsversteigerung: Wenn nichts mehr geht

Eine Teilungsversteigerung kommt nur infrage, wenn keine Einigung zu Verkauf oder Ausgleichszahlung in Sicht ist. Einer der Partner kann sie daraufhin beim zuständigen Amtsgericht beantragen, unabhängig vom jeweiligen Anteil an der Immobilie. Dieses setzt den Miteigentümer in Kenntnis. Er darf innerhalb von zwei Wochen einen Einspruch einlegen.

Als Resultat dieses Antrags erfolgt die öffentliche Versteigerung der Immobilie, die mit einer Zwangsversteigerung gleichzusetzen ist. Dementsprechend erhält das höchste Gebot den Zuschlag. Es liegt allerdings üblicherweise unter dem eigentlichen Verkaufswert.

Bedenken Sie, dass Sie nur im Notfall auf diese Option zurückgreifen sollten, da die finanziellen Einbußen immens sind. Zum einen entsprechen die Erlöse nicht dem eigentlichen Wert des Objekts und zusätzlich werden Gerichts- und Sachverständigenkosten davon abgezogen. Können Sie den Kredit für Ihre Immobilie mit den Einnahmen der Teilungsversteigerung nicht zahlen, stehen Sie in der Verpflichtung, den restlichen Betrag zu begleichen. Hierbei gelten die üblichen Bedingungen.

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    Zufriedene Kunden sind unser Maß der Dinge

    Und das beweisen unsere Kunden-Feedbacks und regelmäßigen Qualitäts-Checks.
    Wir hatten das Vergnügen, mit Herrn Bonelli zusammenzuarbeiten, obwohl wir uns letztendlich für eine andere Immobilie entschieden haben. Der gesamte Prozess war von Anfang an sehr professionell und freundlich. Herr Bonelli hat sich viel Zeit genommen, um unsere Wünsche zu verstehen, und uns eine Vielzahl an passenden Objekten präsentiert. Besonders beeindruckt hat uns die transparente Kommunikation sowie die schnelle Beantwortung unserer Fragen. Wir haben uns während der gesamten Zusammenarbeit bestens betreut gefühlt und können ihn und seine Firma nur empfehlen!Grazie mille!
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    Meine Eltern wurden gut, professionell und umfangreich zum Verkauf unseres Hauses durch Herrn Bonelli beraten!
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    Sehr ausführliche und ehrliche Beratung zu einem geplanten Immobilienverkauf. Der Makler kannte sich wirklich in der Region aus und hat auch ehrlich die Probleme der Immobilie benannt und trotz mangelnder Verkaufsaussichten angeboten, dass man bei Frahen jederzeit wieder anrufen kann, und das obwohl hier kein Geschäft winkte. Wirklich zuvorkommend!
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    Angelika B.
    Ich kann Frau Klein sehr empfehlen. Sie war jederzeit freundlich, pünktlich und konnte meine Fragen zur Immobilie vollumfänglich beantworten. Gern jederzeit wieder.
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    Vielen Dank an Herrn Bonelli und Frau Klein für den reibungslosen Verkauf der Wohnung meiner Tante. Da meine Tante selbst nicht mehr in Wiesbaden wohnt, brauchte sie sich um nichts zu kümmern . Herr Bonelli und Frau Klein kümmerten sich um alles.Wir würden sie jederzeit weiter empfehlen!Wir selber haben Herrn Bonelli aufgrund seiner guten Bewertungen beauftragt.Vielen Dank nochmals für den guten Verkauf und herzliche Grüße,H. Ilsemann
    Melina Vo
    Melina V.
    Herr Bonelli von Grundum Immobilien hat meinen Wohnungsverkauf in Wiesbaden komplett von A‑Z perfekt geregelt.Ich konnte wegen Aufenthalt im Ausland nicht anwesend sein.Er trat in Kontakt mit den Mietern meiner Wohnung, erstellte ein hochwertiges Exposé der Wohnung mit allen nötigen Daten und 3D Visualisierung, arrangierte Wohnungsbesichtigungen mit Kaufinteressenten auch am Abend und an Wochenenden, er erledigte jeglichen Postverkehr mit den Banken, kümmerte sich um einen Notar und entsprechende Termine für Käufer und Verkäufer.Herr Bonelli war stets zu allen Parteien freundlich, aufmerksam und zu jeder Zeit erreichbar. Er bearbeitete Anfragen und Aufträge zügig und zu meiner vollkommen Zufriedenheit und stand mir beratend zur Seite.Ich bin mit der Zusammenarbeit mit Herrn Bonelli und Grundum Immobilien zu 100% zufrieden und möchte mich auf diesem Wege von Herzen bedanken.
    Karin Tree
    Karin T.
    Wir, die 3 – 2‑1 Entrümpelung GmbH sagen danke für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und freuen uns auch im neuen Jahr weitere Projekte gemeinsam durchführen zu können.
    Martin Rudzinski (3-2-1 Entrümpelung GmbH)
    Martin Rudzinski (3 – 2‑1 Entrümpelung G.
    Herr Bonelli und sein Team sind ein professionell, auf einander abgestimmtes Konstrukt der Professionalität.Ich habe die Wohnung unserer Mutter über Grundum verkauft und war vollstens Zufrieden. Von Erstgespräch bis zur Abwicklung beim Verkauf ging alles reibungslos.Definitiv weiter zu empfehlen.
    Stephan Garn
    Stephan G.
    Mit Frau Klein der Firma Grundum hatte ich eine sehr kompetente und professionelle Maklerin an der Hand. Der Verkauf einer Eigentumswohung gestaltete sich nicht ganz so einfach, aber Frau Klein hat alles zur vollsten Zufriedenehiet abgewickelt. Sie war stets erreichbar und ich war bestens über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Durch die sehr herzliche Art konnte ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden und wir konnten sehr gut Hand in Hand arbeiten. Vielen Dank hierfür.
    Kerstin Plischke
    Kerstin P.
    von Erstgespräch bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss waren wir mit der Dienstleistung von Herrn Bonelli sehr zufrieden — fundierte Markt- und Fachexpertise, schnell und zuverlässig, dazu sympathischer Kontakt, vielen Dank!
    Tobias
    Tobias
    Der Hausverkauf über Grundum wurde perfekt und sehr professionell betreut und abgewickelt. Frau Klein war jederzeit für Fragen und Abstimmungen erreichbar. Trotz der derzeit schwierigen Marktsituation konnte der Verkauf zur vollen Zufriedenheit abgeschlossen werden. Frau Klein trug durch ihre unermüdliche und beharrliche Arbeit erheblich dazu bei.Für zukünftige Kauf- bzw. Verkaufsaktivitäten werde ich zu sicher wieder zu Grundum Kontakt aufnehmen!
    Andreas Rühle
    Andreas R.
    Endlich mal Markler:innen, die mir wirklich die Wohnung organisiert haben, wonach ich gesucht habe!Besonderer Dank an Frau Klein — wir fühlen uns pudelwohl in unserer neuen Bleibe! 🙂
    Marius Garn
    Marius G.
    Ich habe von meiner Arbeit aus mit dem Büro zu tun. Die Mitarbeiter sind sehr höflich und freundlich. Sie kümmern sich sehr gut um ihre Mandanten. Alles in einem finde ich das Büro empfehlenswert.
    Sina Klapper
    Sina K.
    Sowohl menschlich als auch fachlich 5 Sterne. Vielen Dank für die Unterstützung beim Wohnungsverkauf und ihre Geduld bzw. ihre pragmatischen Lösungen mit meinem verbesserungswürdigen Ablagesystem 😉 Auch die Abwicklung über den von Ihnen bestimmten Notar war einwandfrei. Das Vertragstemplate war direkt sowohl aus Käufer- als auch aus Verkäufer-Sicht fair und ausgeglichen und bedurfte keinerlei Diskussion.
    Nico Müller
    Nico M.
    Ich habe mit Herrn Bonelli jetzt erfolgreich meine Wohnung verkauft und kann nur sagen, dass es ohne seine Hilfe sicher nicht so einfach geworden wäre. Man denkt ja oft, dass man eine Wohnung auch selbst vermarkten kann und der Job des Maklers keine Arbeit bedeutet. Nein, Herr Bonelli musste richtig ran und das hat er auch wirklich bravourös gelöst. Er war immer mit guten Rat und Vorschlägen zur Seite. Professionell mit viel Erfahrung und trotzdem freundschaftlich und unkompliziert. Ich sage daher Danke und jederzeit gerne wieder.
    Oliver Sauerzapf
    Oliver S.

    Unser Fazit zu Verkauf von Immobilien im Scheidungsfall

    Die Aufteilung von Immobilien während einer Scheidung kann eine komplexe und emotional belastende Aufgabe sein. Ein Immobilienmakler für Immobilien bei Scheidung kann Ihnen helfen, diesen Prozess reibungslos und fair zu gestalten. Durch ihre Fachkenntnis, Marktkenntnisse und Verhandlungsgeschick bieten sie Ihnen eine wertvolle Unterstützung. Kontaktieren Sie einen Immobilienmakler für Immobilien bei Scheidung noch heute, um Ihre Fragen zu klären und den Prozess erfolgreich zu bewältigen.

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