Immo­bi­li­en­mak­ler für den Immo­bi­li­en­ver­kauf im Pfle­ge­fall

Wenn es dar­um geht, eine Immo­bi­lie im Pfle­ge­fall zu ver­kau­fen, gibt es vie­le Über­le­gun­gen und Schrit­te zu beach­ten. Es ist wich­tig, alle Mög­lich­kei­ten und Optio­nen zu ken­nen, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­kauf so rei­bungs­los und stress­frei wie mög­lich ver­läuft. GRUNDUM Immo­bi­li­en stellt Ihnen alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen zum The­ma „Immo­bi­li­en­ver­kauf im Pfle­ge­fall“ bereit, damit Sie best­mög­lich vor­be­rei­tet sind.

Die Kos­ten für die Unter­brin­gen pfle­ge­be­dürf­ti­ger Per­so­nen kön­nen schnell Pro­ble­me berei­ten. Zwar gibt es hier Mög­lich­kei­ten, zusätz­li­che Finan­zie­run­gen zu bean­tra­gen, doch sind die­se in der Regel mit Auf­la­gen ver­bun­den. Leb­ten die Eltern in einer eige­nen Immo­bi­lie, stellt deren Ver­kauf eine mög­li­che Opti­on dar, die Pfle­ge zu bestrei­ten. Doch müs­sen Sie hier­für eini­ge Fak­to­ren beach­ten.

Wir bei GRUNDUM Immo­bi­li­en ken­nen uns mit dem Pro­ze­de­re aus und ste­hen Ihnen nicht nur mit unse­rer Erfah­rung zur Sei­te, son­dern eben­falls mit dem (G)rundum-Sorglos-Paket:

(G)rundum-Sorglos-Paket

Zu unse­rem (G)rundum-Sorglos-Paket gehört, dass wir alles über­neh­men und unter­neh­men, was zu einem erfolg­rei­chen Haus­ver­kauf gehört.

Das ist alles inklu­si­ve:

Über 25 Ser­vices für Ihren Immo­bi­li­en-Erfolg. Unser (G)rundum-Sorglos Paket beinhal­tet alle Werk­zeu­ge und Maß­nah­men, um Ihre Immo­bi­lie schnell und gewinn­brin­gend am Markt zu plat­zie­ren. Alle die­se exklu­si­ve Dienst­leis­tun­gen sind bei GRUNDUM Immo­bi­li­en bereits inklu­si­ve. Alles in unse­rem (G)rundum-Sorglos-Paket.

Die HIGHLIGHTS
  • 360° Rund­gang durch Ihre Immo­bi­lie
  • Vir­tu­el­les Sta­ging als Sales-Boos­ter
  • gro­ßes regio­na­les Käuf­er­netz­werk
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War­um eine Immo­bi­lie im Pfle­ge­fall ver­kau­fen?

Es gibt vie­le Grün­de, war­um man eine Immo­bi­lie im Pfle­ge­fall ver­kau­fen möch­te. Hier sind eini­ge der häu­figs­ten:

Finan­zi­el­le Belas­tung

Die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit kann zu hohen Kos­ten füh­ren, die durch den Ver­kauf der Immo­bi­lie gedeckt wer­den kön­nen.

Ver­än­der­te Bedürf­nis­se

Wenn sich die Bedürf­nis­se einer Per­son ändern, kann es not­wen­dig sein, die Immo­bi­lie zu ver­kau­fen, um eine geeig­ne­te­re Unter­kunft zu fin­den.

Erb­schaft

In man­chen Fäl­len kann es vor­teil­haft sein, eine erb­li­che Immo­bi­lie zu ver­kau­fen, um die Erb­schafts­steu­er zu mini­mie­ren.

Schrit­te zum erfolg­rei­chen Immo­bi­li­en­ver­kauf im Pfle­ge­fall

Wenn Sie eine Immo­bi­lie im Pfle­ge­fall ver­kau­fen möch­ten, gibt es eini­ge wich­ti­ge Schrit­te, die Sie befol­gen soll­ten:

Über­prü­fen Sie Ihre Finan­zen

Stel­len Sie sicher, dass Sie über genü­gend Geld ver­fü­gen, um alle anfal­len­den Kos­ten wie Mak­ler­ge­büh­ren, Anwalts­kos­ten und Steu­ern zu decken.

Nut­zen Sie einen erfah­re­nen Mak­ler

Ein erfah­re­ner Mak­ler kann Ihnen bei allen Aspek­ten des Ver­kaufs­pro­zes­ses hel­fen, von der Bewer­tung Ihrer Immo­bi­lie bis hin zur Ver­hand­lung des Kauf­prei­ses.

Kauf­preis Ver­hand­lung

Als erfah­re­ner Mak­ler kön­nen wir Ihnen hel­fen, den best­mög­li­chen Kauf­preis für Ihre Immo­bi­lie zu erzie­len.

Repa­rie­ren Sie und reno­vie­ren Sie Ihre Immo­bi­lie

Eine gut gepfleg­te Immo­bi­lie wird sich schnel­ler ver­kau­fen und kann einen höhe­ren Preis erzie­len. Wir bera­ten Sie, wel­che Repa­ra­tu­ren und Reno­vie­run­gen not­wen­dig sind, um den Wert Ihrer Immo­bi­lie zu stei­gern.

Erstel­len eines Top Hoch­glanz-Expo­sé für Ihrer Immo­bi­lie

Das von uns erstell­te Expo­sé ent­hält alle wich­ti­gen Funk­tio­nen Ihrer Immo­bi­lie ein­schließ­lich der Grö­ße, Anzahl der Zim­mer, Alter und Zustand der Gerä­te, etc.

»Sol­che Ent­schei­dun­gen sind kom­pli­ziert. Wir ste­hen an Ihrer Sei­te«

Clau­dio Bonel­li

Aus­ge­zeich­ne­te Qua­li­tät

Regel­mä­ßi­ge Top-Bewer­tun­gen in unab­hän­gi­gen Por­ta­len bestä­ti­gen uns in unse­rem hohen Qua­li­täts­an­spruch. Ver­trau­en Sie unse­rer lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und Bran­chen­kom­pe­tenz – wir möch­ten, dass Sie rund­um zufrie­den sind.

GRUNDUM Immo­bi­li­en kon­tak­tie­ren

Das Team von GRUNDUM Immo­bi­li­en hilft Ihnen ger­ne wei­ter.

    Sie sind ein­ver­stan­den, dass die oben ange­ge­be­nen Daten elek­tro­nisch erho­ben und gespei­chert wer­den. Die Daten wer­den nur zu Zwe­cken der Bear­bei­tung und Beant­wor­tung Ihrer kon­kre­ten Anfra­ge genutzt. Sie kön­nen die­se Ein­wil­li­gung jeder­zeit durch Nach­richt an uns wider­ru­fen. Im Fal­le des Wider­rufs wer­den Ihre Daten umge­hend gelöscht, soweit gesetz­li­che Vor­schrif­ten nicht ledig­lich die Sper­rung der Daten vor­se­hen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen ent­neh­men Sie gern unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung*

    All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zu Pfle­ge­kos­ten

    Wir leben in einer Gesell­schaft, in der die Lebens­er­war­tung steigt. Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt ver­öf­fent­lich­te eine Pro­gno­se, laut der die Zahl der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Mil­lio­nen anwächst. Das erhöht die Anfor­de­run­gen an das Pfle­ge­sys­tem und treibt die Kos­ten in die Höhe. Die­se sind aktu­ell mit durch­schnitt­lich 3000 Euro im Monat bereits hoch. Nicht bei jedem rei­chen die per­sön­li­che Ren­te und die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung aus, um die­se Aus­la­gen zu decken.

    Tritt die­ser Fall ein, kön­nen Sie sich an das Sozi­al­amt wen­den. Es deckt einen Teil der anfal­len­den Kos­ten ab. Natür­lich ver­sucht das Amt, die­se Gel­der zunächst von Ange­hö­ri­gen oder dem Pfle­ge­be­dürf­ti­gen ein­zu­for­dern. Dafür prüft es ein­zel­ne Ver­mö­gens­wer­te, wor­un­ter eben­falls Immo­bi­li­en fal­len. Mit­un­ter müs­sen die Kin­der einen gewis­sen Teil der Kos­ten über­neh­men oder es besteht die Not­wen­dig­keit, die Immo­bi­lie zu ver­äu­ßern. Dies stellt sich mit­un­ter als schwie­rig her­aus, da Sie eini­ge Fak­to­ren beach­ten müs­sen.

    Das Gesetz schützt Eigen­tum und so kön­nen Sie das Haus Ihrer Eltern nicht ein­fach ver­kau­fen. Es ist durch­aus von Vor­teil, wenn Sie sich daher an jeman­den wen­den, der weiß, wel­che For­mu­la­re Sie benö­ti­gen. Wir bei Grund­um-Immo­bi­li­en hel­fen Ihnen hier­bei ger­ne wei­ter. Unse­re aus­ge­bil­de­ten Mak­ler über­neh­men alle not­wen­di­gen Schrit­te, damit Sie in die­ser schwie­ri­gen Zeit kei­nen zusätz­li­chen Belas­tun­gen aus­ge­setzt sind

    Wer darf die Immo­bi­lie Ihrer Eltern im Pfle­ge­fall ver­kau­fen?

    Da das Gesetz Eigen­tum schützt, ist es für Sie ohne die jewei­li­gen Befug­nis­se nicht mög­lich, eine Immo­bi­li­en­ver­äu­ße­rung für Ihre Eltern vor­zu­neh­men. Sie benö­ti­gen dafür die ent­spre­chen­den Voll­mach­ten. Hier gibt es unter­schied­li­che Doku­men­te, deren Bedeu­tung Sie ken­nen soll­ten:

    Gehört die Immo­bi­lie Ihren Eltern, ist es nur ihnen erlaubt, sie zu ver­kau­fen. Je nach Pfle­ge­grad ist dies jedoch nicht mehr mög­lich und sie gel­ten als geschäfts­un­fä­hig. Für sol­che Fäl­le ist es rat­sam, recht­zei­tig vor­zu­sor­gen und eine Voll­macht aus­zu­stel­len. Aller­dings reicht eine Vor­sor­ge­voll­macht oft­mals nicht aus, um die Geschäf­te zu über­neh­men. Wenn Sie Pro­ble­me hier­bei ver­mei­den wol­len, las­sen Sie sie nota­ri­ell beglau­bi­gen.

    Auf Num­mer sicher gehen Sie mit einer Gene­ral­voll­macht. Die­se ermög­licht Ihnen die Abwick­lung des Immo­bi­li­en­ver­kaufs sowie aller ande­ren Rechts­ge­schäf­te. Auch hier soll­ten Ihre Eltern recht­zei­tig vor­sor­gen und früh eine sol­che Voll­macht aus­stel­len. Um einem Miss­brauch vor­zu­beu­gen, kön­nen Sie die­se bei einem Notar hin­ter­le­gen. Die­ser hän­digt das For­mu­lar erst aus, wenn der Pfle­ge­fall ein­tritt. Doch beach­ten Sie, dass die Gene­ral­voll­macht sofort wirkt, sobald der Ernst­fall ein­tritt. Eine sol­che Klau­sel müs­sen Sie zusätz­lich fest­hal­ten. Andern­falls benö­ti­gen Sie Nach­wei­se über den Zeit­punkt, an dem die Hand­lungs­un­fä­hig­keit ein­trat. Das ist nicht nur umständ­lich, son­dern ein zusätz­li­cher Stress in einer bereits ner­ven­auf­rei­ben­den Situa­ti­on.

    Fol­gen­de Daten soll­ten in einer Voll­macht ver­merkt sein, damit die­se gül­tig ist und den Immo­bi­li­en­ver­kauf ermög­licht:

    • Name und Anschrift des Voll­macht­er­stel­lers sowie des Bevoll­mäch­tig­ten
    • Inhalt, der die Erlaub­nis zum Ver­kauf der Immo­bi­li­en und die eige­nen Inter­es­sen fest­hält
    • Beschrei­bung und Anschrift der Immo­bi­lie
    • Span­ne des Kauf­prei­ses
    • Beson­der­hei­ten, die es zu beach­ten gilt

    Liegt kei­ne Voll­macht vor, kann es pas­sie­ren, dass ein Gericht ent­schei­det, wer sich um die Belan­ge Ihrer Eltern küm­mert. Das sind ent­we­der gesetz­li­che Betreu­er oder die nächs­ten Ver­wand­ten wie Ehe­part­ner, Kin­der oder Enkel. Solan­ge es inner­halb der Fami­lie kei­ne Unstim­mig­kei­ten gibt, über­nimmt ein Ange­hö­ri­ger die Ver­wal­tung der Immo­bi­li­en.

    Wann soll­ten Sie die Immo­bi­lie wegen eines Pfle­ge­falls ver­kau­fen?

    Das Sozi­al­amt über­nimmt im Ernst­fall antei­lig die Kos­ten für die Pfle­ge. Die­ser tritt ein, wenn Ren­te und Pfle­ge­ver­si­che­rung nicht aus­rei­chen, um die anfal­len­de Sum­me zu decken. Aller­dings gibt es dann einen fest­ge­leg­ten Frei­be­trag, der monat­lich zur Ver­fü­gung steht. Daher wird genau über­prüft, ob eine Bedürf­tig­keit vor­liegt. Besit­zen pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­so­nen ein Haus oder ande­re Immo­bi­li­en, müs­sen sie die­se zunächst ver­äu­ßern. Die dar­aus geschöpf­ten Gewin­ne sol­len sie zunächst für die Pfle­ge auf­brau­chen, bevor das Sozi­al­amt wei­te­re Kos­ten über­nimmt.

    Wei­ter­hin prüft das Amt, ob Ange­hö­ri­ge die Unter­halts­pflicht über­neh­men müs­sen. All das wird zusätz­lich erschwert, wenn die Eltern selbst nicht mehr geschäfts­fä­hig sind. Dann tritt der genann­te Fall ein, dass sie kei­ne Voll­macht aus­stel­len kön­nen, soll­ten sie dies nicht schon erle­digt haben. Die­se benö­ti­gen Sie als Kind oder naher Ver­wand­ter aller­dings, um den Haus­ver­kauf zu täti­gen. Dann ist es not­wen­dig, dass, wie oben bereits erwähnt, ein Gericht den gesetz­li­chen Betreu­er für die­se Abwick­lun­gen bestimmt. Meist kämen Sie dafür in Betracht, doch die Schrit­te benö­ti­gen noch ein­mal mehr Ver­wal­tungs­auf­wand und Zeit.

    Mit­un­ter kann es außer­dem vor­kom­men, dass der Ver­kauf des Hau­ses sich län­ger hin­zieht. Dar­auf Ein­fluss haben der Immo­bi­li­en­markt, der Zustand sowie die Tat­sa­che, ob eine Voll­macht bereits vor­liegt. In sol­chen Fäl­len legt das Sozi­al­amt anste­hen­de Kos­ten für einen begrenz­ten Zeit­raum vor.

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      Häu­fi­ge Fra­gen zu Immo­bi­li­en­ver­kauf im Pfle­ge­fall

      Kann ich mei­ne Immo­bi­lie im Pfle­ge­fall ver­kau­fen, wenn ich noch eine Hypo­thek habe?

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      Kann ich den Ver­kauf mei­ner Immo­bi­lie im Pfle­ge­fall steu­er­frei gestal­ten?

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      Wie lan­ge dau­ert es nor­ma­ler­wei­se, eine Immo­bi­lie im Pfle­ge­fall zu ver­kau­fen?

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      Haus­ver­kauf im Pfle­ge­fall ohne oder mit Mak­ler?

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      Zufrie­de­ne Kun­den sind unser Maß der Din­ge

      Und das bewei­sen unse­re Kun­den-Feed­backs und regel­mä­ßi­gen Qua­li­täts-Checks.
      Vie­len Dank an Herrn Bonel­li und Frau Klein für den rei­bungs­lo­sen Ver­kauf der Woh­nung mei­ner Tan­te. Da mei­ne Tan­te selbst nicht mehr in Wies­ba­den wohnt, brauch­te sie sich um nichts zu küm­mern . Herr Bonel­li und Frau Klein küm­mer­ten sich um alles.Wir wür­den sie jeder­zeit wei­ter empfehlen!Wir sel­ber haben Herrn Bonel­li auf­grund sei­ner guten Bewer­tun­gen beauftragt.Vielen Dank noch­mals für den guten Ver­kauf und herz­li­che Grüße,H. Ilse­mann
      Melina Vo
      Melina V.
      Herr Bonel­li von Grund­um Immo­bi­li­en hat mei­nen Woh­nungs­ver­kauf in Wies­ba­den kom­plett von A‑Z per­fekt geregelt.Ich konn­te wegen Auf­ent­halt im Aus­land nicht anwe­send sein.Er trat in Kon­takt mit den Mie­tern mei­ner Woh­nung, erstell­te ein hoch­wer­ti­ges Expo­sé der Woh­nung mit allen nöti­gen Daten und 3D Visua­li­sie­rung, arran­gier­te Woh­nungs­be­sich­ti­gun­gen mit Kauf­in­ter­es­sen­ten auch am Abend und an Wochen­en­den, er erle­dig­te jeg­li­chen Post­ver­kehr mit den Ban­ken, küm­mer­te sich um einen Notar und ent­spre­chen­de Ter­mi­ne für Käu­fer und Verkäufer.Herr Bonel­li war stets zu allen Par­tei­en freund­lich, auf­merk­sam und zu jeder Zeit erreich­bar. Er bear­bei­te­te Anfra­gen und Auf­trä­ge zügig und zu mei­ner voll­kom­men Zufrie­den­heit und stand mir bera­tend zur Seite.Ich bin mit der Zusam­men­ar­beit mit Herrn Bonel­li und Grund­um Immo­bi­li­en zu 100% zufrie­den und möch­te mich auf die­sem Wege von Her­zen bedan­ken.
      Karin Tree
      Karin T.
      Wir, die 3 – 2‑1 Ent­rüm­pe­lung GmbH sagen dan­ke für die gute Zusam­men­ar­beit im ver­gan­ge­nen Jahr und freu­en uns auch im neu­en Jahr wei­te­re Pro­jek­te gemein­sam durch­füh­ren zu kön­nen.
      Martin Rudzinski (3-2-1 Entrümpelung GmbH)
      Mar­tin Rud­zinski (3 – 2‑1 Ent­rüm­pe­lung G.
      Herr Bonel­li und sein Team sind ein pro­fes­sio­nell, auf ein­an­der abge­stimm­tes Kon­strukt der Professionalität.Ich habe die Woh­nung unse­rer Mut­ter über Grund­um ver­kauft und war volls­tens Zufrie­den. Von Erst­ge­spräch bis zur Abwick­lung beim Ver­kauf ging alles reibungslos.Definitiv wei­ter zu emp­feh­len.
      Stephan Garn
      Ste­phan G.
      Mit Frau Klein der Fir­ma Grund­um hat­te ich eine sehr kom­pe­ten­te und pro­fes­sio­nel­le Mak­le­rin an der Hand. Der Ver­kauf einer Eigen­tums­wo­hung gestal­te­te sich nicht ganz so ein­fach, aber Frau Klein hat alles zur volls­ten Zufrie­de­nehiet abge­wi­ckelt. Sie war stets erreich­bar und ich war bes­tens über den aktu­el­len Stand der Din­ge infor­miert. Durch die sehr herz­li­che Art konn­te ein gutes Ver­trau­ens­ver­hält­nis auf­ge­baut wer­den und wir konn­ten sehr gut Hand in Hand arbei­ten. Vie­len Dank hier­für.
      Kerstin Plischke
      Kers­tin P.
      von Erst­ge­spräch bis zum erfolg­rei­chen Ver­trags­ab­schluss waren wir mit der Dienst­leis­tung von Herrn Bonel­li sehr zufrie­den — fun­dier­te Markt- und Fach­ex­per­ti­se, schnell und zuver­läs­sig, dazu sym­pa­thi­scher Kon­takt, vie­len Dank!
      Tobias
      Tobi­as
      Der Haus­ver­kauf über Grund­um wur­de per­fekt und sehr pro­fes­sio­nell betreut und abge­wi­ckelt. Frau Klein war jeder­zeit für Fra­gen und Abstim­mun­gen erreich­bar. Trotz der der­zeit schwie­ri­gen Markt­si­tua­ti­on konn­te der Ver­kauf zur vol­len Zufrie­den­heit abge­schlos­sen wer­den. Frau Klein trug durch ihre uner­müd­li­che und beharr­li­che Arbeit erheb­lich dazu bei.Für zukünf­ti­ge Kauf- bzw. Ver­kaufs­ak­ti­vi­tä­ten wer­de ich zu sicher wie­der zu Grund­um Kon­takt auf­neh­men!
      Andreas Rühle
      Andre­as R.
      End­lich mal Markler:innen, die mir wirk­lich die Woh­nung orga­ni­siert haben, wonach ich gesucht habe!Besonderer Dank an Frau Klein — wir füh­len uns pudel­wohl in unse­rer neu­en Blei­be! 🙂
      Marius Garn
      Mari­us G.
      Ich habe von mei­ner Arbeit aus mit dem Büro zu tun. Die Mit­ar­bei­ter sind sehr höf­lich und freund­lich. Sie küm­mern sich sehr gut um ihre Man­dan­ten. Alles in einem fin­de ich das Büro emp­feh­lens­wert.
      Sina Klapper
      Sina K.
      Sowohl mensch­lich als auch fach­lich 5 Ster­ne. Vie­len Dank für die Unter­stüt­zung beim Woh­nungs­ver­kauf und ihre Geduld bzw. ihre prag­ma­ti­schen Lösun­gen mit mei­nem ver­bes­se­rungs­wür­di­gen Abla­ge­sys­tem 😉 Auch die Abwick­lung über den von Ihnen bestimm­ten Notar war ein­wand­frei. Das Ver­trags­tem­p­la­te war direkt sowohl aus Käu­fer- als auch aus Ver­käu­fer-Sicht fair und aus­ge­gli­chen und bedurf­te kei­ner­lei Dis­kus­si­on.
      Nico Müller
      Nico M.
      Ich habe mit Herrn Bonel­li jetzt erfolg­reich mei­ne Woh­nung ver­kauft und kann nur sagen, dass es ohne sei­ne Hil­fe sicher nicht so ein­fach gewor­den wäre. Man denkt ja oft, dass man eine Woh­nung auch selbst ver­mark­ten kann und der Job des Mak­lers kei­ne Arbeit bedeu­tet. Nein, Herr Bonel­li muss­te rich­tig ran und das hat er auch wirk­lich bra­vou­rös gelöst. Er war immer mit guten Rat und Vor­schlä­gen zur Sei­te. Pro­fes­sio­nell mit viel Erfah­rung und trotz­dem freund­schaft­lich und unkom­pli­ziert. Ich sage daher Dan­ke und jeder­zeit ger­ne wie­der.
      Oliver Sauerzapf
      Oli­ver S.

      Unser Fazit zu Ver­kauf von Immo­bi­li­en im Pfle­ge­fall

      Abschlie­ßend ist der Immo­bi­li­en­ver­kauf im Pfle­ge­fall ein wich­ti­ger Schritt im Leben eines jeden Betrof­fe­nen, der jedoch mit der rich­ti­gen Vor­be­rei­tung und Unter­stüt­zung erfolg­reich gemeis­tert wer­den kann. Mit einer umfas­sen­den Bera­tung durch Exper­ten wie GRUNDUM Immo­bi­li­en und der rich­ti­gen Her­an­ge­hens­wei­se kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Sie den best­mög­li­chen Preis für Ihre Immo­bi­lie erhal­ten und sich auf die nächs­te Pha­se Ihres Lebens kon­zen­trie­ren kön­nen.

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