Immobilienverkauf im Pflegefall
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, müssen oft schnell wichtige Entscheidungen zur Immobilie getroffen werden. GRUNDUM begleitet Sie strukturiert durch diese Phase — vom Erstgespräch bis zur Übergabe.
Wenn eine Immobilie im Pflegefall verkauft werden muss, gibt es viele Überlegungen und Schritte zu beachten — von Vollmachten über Sozialamts-Anforderungen bis zu Notarterminen. Wir helfen Ihnen, alle Optionen zu kennen und den Verkauf reibungslos und stressarm zu gestalten.
Reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus, kann der Verkauf der Immobilie eine Option sein, um Pflegekosten zu decken. Dabei sind einige Faktoren zu beachten — wir kennen das Prozedere und stehen Ihnen mit unserem (G)rundum-Sorglos-Paket zur Seite.
(G)rundum-Sorglos-Paket
Über 25 Services für Ihren Immobilien-Erfolg — alle Maßnahmen, um Ihre Immobilie schnell und gewinnbringend am Markt zu platzieren. Die Highlights:
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Warum eine Immobilie im Pflegefall verkaufen?
Schritte zum erfolgreichen Verkauf im Pflegefall
1 Vollmachten klären
Liegt eine Vorsorge- oder Generalvollmacht vor? Falls nein, ist eine gerichtliche Betreuerbestellung nötig — wir vermitteln einen Fachanwalt für Betreuungsrecht.
2 Wertermittlung
Marktgerechte Bewertung — Basis für Sozialamt, Erben und Verkaufsstrategie.
3 Vermarktung
Professionelles Exposé, Fotos, 360°-Rundgang — auch diskret übers Netzwerk, wenn Sie keine öffentliche Anzeige wünschen.
4 Besichtigungen
Organisation aller Termine — Sie müssen sich nicht selbst kümmern.
5 Verhandlungen
Erfahrener Umgang mit Käufern — wir holen den bestmöglichen Preis für Sie heraus.
6 Notartermin
Koordination mit Notar und allen Beteiligten — bis zur erfolgreichen Übergabe.
Vollmachten und Sozialamt — was ist zu beachten?
Da das Gesetz Eigentum schützt, ist es ohne entsprechende Vollmachten nicht möglich, eine Immobilie für pflegebedürftige Angehörige zu veräußern. Eine Vorsorgevollmacht reicht oft nicht aus — notariell beglaubigt oder als Generalvollmacht hinterlegt bietet sie deutlich mehr Sicherheit. Liegt keine Vollmacht vor, bestimmt ein Gericht den gesetzlichen Betreuer.
Welche Vollmacht ermöglicht den Verkauf?
- Vorsorgevollmacht — legt fest, wer im Ernstfall handeln darf. Für ein Immobiliengeschäft sollte sie notariell beglaubigt sein, sonst erkennen Grundbuchamt und Banken sie häufig nicht an.
- Generalvollmacht — umfassender und in der Regel notariell beurkundet; sie ermöglicht meist auch die vollständige Abwicklung eines Verkaufs.
- Gesetzliche Betreuung — liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht eine betreuende Person; ein Verkauf ist dann nur mit Genehmigung des Gerichts möglich.
Welche Form für Sie greift und wie sie wirksam ausgestaltet wird, besprechen Sie am besten frühzeitig mit einer Notarin oder einem Notar — wir weisen auf die nötigen Schritte hin und stellen den Kontakt her.
Reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus, übernimmt das Sozialamt anteilig Pflegekosten — prüft aber zunächst Vermögenswerte, inkl. Immobilien. Existierende Immobilien müssen ggf. zunächst veräußert werden, bevor das Amt einspringt. Über Freibeträge, Schonvermögen und Unterhaltspflichten der Angehörigen entscheidet im Einzelfall das Sozialamt — verlassen Sie sich hier auf Fachberatung, nicht auf allgemeine Tipps.
Pflegekosten im Überblick
Die Lebenserwartung steigt, und damit der Pflegebedarf. Die Eigenanteile in der stationären Pflege liegen heute vielerorts bei mehreren Tausend Euro im Monat — eine Summe, die Rente und Pflegeversicherung oft nicht vollständig abdecken. Reicht das laufende Einkommen nicht aus, wird geprüft, ob Vermögen — einschließlich einer Immobilie — herangezogen werden kann. Ein geordneter Verkauf schafft dann finanziellen Spielraum, und wir begleiten ihn so, dass in einer ohnehin belastenden Zeit möglichst wenig zusätzlicher Aufwand entsteht.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
GRUNDUM Immobilien erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne von RDG/StBerG. Bei Vollmachten, Betreuungsrecht, Sozialamts-Anforderungen oder steuerlichen Fragen vermitteln wir gerne einen Fachanwalt für Betreuungs- oder Sozialrecht sowie einen Steuerberater aus unserem regionalen Netzwerk — kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen zum Immobilienverkauf im Pflegefall
Wann ist der Verkauf der Immobilie im Pflegefall sinnvoll?
Oft dann, wenn die Immobilie nicht mehr bewohnt wird und die Pflegekosten den laufenden Aufwand übersteigen. Wir geben Ihnen eine neutrale Wert- und Markteinschätzung, damit Sie die Entscheidung in Ruhe treffen können.
Wer darf die Immobilie verkaufen, wenn der Eigentümer pflegebedürftig ist?
Das setzt eine Vorsorgevollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuung voraus. Wir weisen auf die nötigen Voraussetzungen hin und vermitteln bei rechtlichen Fragen einen fachkundigen Ansprechpartner — eine Rechtsberatung leisten wir nicht.
Muss die Immobilie für den Verkauf geräumt oder renoviert werden?
Nicht unbedingt — viele Objekte verkaufen sich auch im Bestandszustand. Auf Wunsch organisieren wir Entrümpelung und kleine Maßnahmen; was sich lohnt, schätzen wir vorab gemeinsam mit Ihnen ein.
Wie schnell lässt sich im Pflegefall verkaufen?
Wenn Vollmacht und Unterlagen vorliegen, läuft der Verkauf wie üblich — meist 3 bis 6 Monate bis zum Notartermin. Bei Eilbedarf strukturieren wir den Prozess so, dass keine Zeit verloren geht.
Was ist mit dem Sozialamt und der Verwertung des Vermögens?
Wenn Pflegekosten teils öffentlich getragen werden, kann die Immobilie als Vermögen relevant sein. Das ist eine sozial- und steuerrechtliche Frage — wir weisen darauf hin und vermitteln einen fachkundigen Ansprechpartner, beraten dazu aber nicht selbst.
Wie einfühlsam läuft das alles ab?
Wir wissen, dass ein Pflegefall die ganze Familie belastet. Wir nehmen Ihnen die Marktarbeit ab, gehen respektvoll mit der Situation um und drängen nicht zu schnellen Entscheidungen.
„Im Pflegefall zählt jede Minute — wir nehmen Ihnen die Marktarbeit ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können."
Claudio Bonelli, Geschäftsführer
Unser Fazit zum Pflegefall
Der Verkauf einer Immobilie im Pflegefall ist eine emotionale und administrative Herausforderung. Wir übernehmen den Markt-Teil — und vermitteln Sie an Fachpartner für Recht und Steuer, damit alle Aspekte sauber geklärt sind.
Ausgezeichnete Qualität
Top-Bewertungen in unabhängigen Portalen bestätigen unseren Qualitätsanspruch.
Zufriedene Kunden sind unser Maß
Was Kunden über uns sagen — verifizierte Bewertungen aus Google.
Wir wurden von Herrn Bonelli bei einer Immobilienangelegenheit äußerst professionell und kompetent beraten. Die Kommunikation war jederzeit zuverlässig, transparent und lösungsorientiert. Besonders überzeugt haben uns die fundierte Marktkenntnis, die schnelle Bearbeitung unserer Anliegen und das sehr gute Verständnis für die besonderen Anforderungen. Wir haben uns während des gesamten Prozesses bestens betreut gefühlt und können Herrn Bonelli uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank für die hervorragende Zusammenarbeit!
Herr Bonelli ist ein absolut empfehlenswerter Kooperationspartner im Gewerbebereich – insbesondere bei Veräußerungen im Raum Wiesbaden und Mainz. Bei unserem gemeinsamen Projekt war er in puncto Prozessabwicklung ein unschlagbarer Partner: professionell, strukturiert und ergebnisorientiert. Für gewerbliche Transaktionen würde ich jederzeit wieder mit ihm zusammenarbeiten.
Herr Bonelli, Ist ein sehr liebevolle Persönlichkeit, er war jederzeit bereit uns, unsere Fragen zu beantworten. Wir sind mit unseren Mieter, sehr zufrieden. Wir werden unsern nächsten Auftrag weiterhin an die Firma Grundum weitergeben. Lg Luca
»Als regionaler Immobilienmakler in Wiesbaden ist mir die Nähe zu Ihnen sehr wichtig.«
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