Verkaufsnebenkosten-Rechner

Was kostet der Verkauf den Verkäufer? Maklerprovision, Energieausweis, Löschung von Grundpfandrechten und Unterlagen — in Sekunden geschätzt.

Kurz gesagt: Für Verkäufer liegen die Nebenkosten meist bei 2 bis 5 % des Verkaufspreises. Größter Posten ist der Verkäuferanteil der Maklerprovision (üblich 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer). Dazu kommen der Energieausweis (50 bis 500 €), die Löschung eingetragener Grundschulden (0,2 bis 0,3 % des eingetragenen Betrags) und Unterlagen (100 bis 300 €). Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung zählen nicht dazu — sie sind Ablösung der Finanzierung.

Maklerprovision (Verkäufer)
Energieausweis
Löschung Grundpfandrechte
Unterlagen & Gebühren
Aufbereitung & Sonstiges
Verkaufsnebenkosten gesamt
Verkaufspreis abzüglich Nebenkosten

Unverbindliche Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Löschungskosten richten sich nach dem GNotKG und dem eingetragenen Nennbetrag der Grundschuld, nicht nach der Restschuld; sie sind gestaffelt und liegen üblicherweise bei 0,2 bis 0,3 %. Nicht enthalten sind Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung — dafür gibt es den Verkaufserlös-Rechner. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Notar bzw. Steuerberater — wir vermitteln gerne.

Welche Nebenkosten trägt der Verkäufer?

Beim Immobilienkauf zahlt der Käufer den größten Teil der Nebenkosten — Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbucheintrag. Auf der Verkäuferseite bleibt trotzdem einiges hängen. In der Summe liegen die Verkaufsnebenkosten je nach Provisionsteilung und eingetragener Grundschuld meist bei rund 2 bis 5 % des Verkaufspreises.

Maklerprovision (Verkäuferanteil)

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher das Teilungsgebot: Der Verkäufer kann höchstens die Hälfte der Provision auf den Käufer abwälzen, und der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und Grundstücken gilt diese Regel nicht — dort ist die Verteilung frei verhandelbar.

Allgemeine Information zur Rechtslage, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Energieausweis

Der Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Ein Verbrauchsausweis auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre kostet üblicherweise 50 bis 120 Euro, ein Bedarfsausweis mit Begehung und Bauteilbewertung rund 300 bis 500 Euro. Welcher Typ zulässig ist, hängt unter anderem von Baujahr, Sanierungsstand und Zahl der Wohneinheiten ab. Fehlt der Ausweis, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Den Ausweis beschaffen wir auf Wunsch für Sie — mehr dazu auf unserer Seite Energieausweis für Immobilien.

Löschung von Grundpfandrechten

Käufer erwarten in aller Regel ein lastenfreies Grundbuch. Steht dort noch eine Grundschuld, wird sie im Zuge der Abwicklung gelöscht. Die Löschungsbewilligung der Bank ist kostenfrei; Gebühren entstehen beim Notar für die Beglaubigung und beim Grundbuchamt für die Eintragung. Beide richten sich nach dem GNotKG und liegen zusammen üblicherweise bei 0,2 bis 0,3 % des eingetragenen Nennbetrags.

Der häufigste Irrtum an dieser Stelle: Maßgeblich ist der im Grundbuch eingetragene Betrag, nicht die noch offene Restschuld. Wer sein Darlehen fast abbezahlt hat, zahlt für die Löschung trotzdem auf Basis der ursprünglich eingetragenen Grundschuld.

Unterlagen und Behördengebühren

Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenauskunft, Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Protokolle der Eigentümerversammlungen: Einzeln kosten diese Unterlagen wenig, in der Summe kommen meist 100 bis 300 Euro zusammen. Im (G)rundum-Sorglos-Paket beschaffen wir sie für Sie.

Was dieser Rechner bewusst nicht enthält

Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung sind keine Nebenkosten des Verkaufs, sondern die Ablösung Ihrer Finanzierung. Was nach beidem vom Verkaufspreis übrig bleibt, rechnet der Verkaufserlös-Rechner.

Ebenfalls nicht enthalten ist eine mögliche Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Ob im Einzelfall Steuern anfallen, hängt unter anderem von Haltedauer und Eigennutzung ab — das gehört in die Hände eines Steuerberaters, den wir Ihnen gerne vermitteln.

Sie planen einen Verkauf im Rhein-Main-Gebiet? Sprechen Sie uns an — wir begleiten Sie strukturiert von der Bewertung bis zur Übergabe.

Häufige Fragen zu den Verkaufsnebenkosten

Wer zahlt beim Immobilienverkauf die Maklerprovision?

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Dezember 2020 mindestens hälftig. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und Grundstücken ist die Verteilung frei verhandelbar.

Brauche ich beim Verkauf zwingend einen Energieausweis?

Ja. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und beim Verkauf übergeben werden. Ausnahmen gelten unter anderem für Baudenkmäler. Fehlt der Ausweis, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Muss ich die Grundschuld vor dem Verkauf löschen lassen?

Nicht zwingend vorab. In der Praxis wird die Löschung meist über den Notar im Rahmen der Kaufabwicklung erledigt, damit der Käufer ein lastenfreies Grundbuch erhält. Die Kosten richten sich nach dem eingetragenen Nennbetrag der Grundschuld, nicht nach Ihrer Restschuld.

Sind Verkaufsnebenkosten steuerlich absetzbar?

Das hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob die Immobilie vermietet oder selbst genutzt war und ob der Verkauf überhaupt steuerpflichtig ist. Diese Frage gehört zu Ihrem Steuerberater — wir vermitteln gerne einen aus unserem regionalen Netzwerk.

Weiterer Rechner: Verkaufserlös-Rechner — was nach Restschuld, Vorfälligkeit und Maklerprovision vom Verkaufspreis übrig bleibt.

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