5,95 % inkl. 19 % MwSt.
Das Grundstück befindet sich in Idstein-Wörsdorf, einem ruhigen und beliebten Stadtteil der historischen Fachwerkstadt Idstein im landschaftlich reizvollen Taunus.
Die Umgebung ist geprägt von gepflegter Wohnbebauung und bietet eine angenehme, familienfreundliche Nachbarschaft.
Gleichzeitig profitieren Sie von einer guten Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindergärten sind in wenigen Minuten erreichbar.
Dank der Nähe zur Autobahn A3 bestehen hervorragende Verbindungen in die Städte Wiesbaden, Mainz und Frankfurt am Main.
Auch der Bahnhof Wörsdorf sorgt für eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Die naturnahe Lage mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten im Taunus rundet die hohe Wohnqualität dieses Standorts ideal ab.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Die Käuferprovision beträgt 5,95 % inkl. MwSt. des beurkundeten Kaufpreises. Die Käuferprovision ist nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages gegen Rechnungsstellung fällig.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma GRUNDUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) — beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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