KAUF



Faktor 11! Sichere Mieteinnahmen - TOP Renditeobjekt zu verkaufen!!

65203 Wiesbaden · Anlageobjekt zum Kauf

228 m²Wohnfläche
184 m²Grundstück

Kaufpreis980.000 €

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Objektbeschreibung

Faktor 11! Sichere Mieteinnahmen - TOP Renditeobjekt zu verkaufen!!

Hiermit bieten wir Ihnen die Möglichkeit zum Erwerb eines Mehrfamilienhaus in Wiesbaden-Biebrich. Das Objekt wurde 2023 umfangreich saniert und am 01.09.2023 langfristig an eine behördliche Einrichtung vermietet.

Bruttomieteinnahmen p.a. 113.400,00 € !!!

Aus Diskretionsgründen, nähere Details auf Anfrage!

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Eckdaten

  • ObjektnummerVK24012_HWG28
  • ObjektartAnlageobjekt
  • Baujahr1889

Käuferprovision

5,95 %

Lage

Die dargestellte Position ist nur ungefähr.

Ihr Ansprechpartner
CB
C. Bonelli
GRUNDUM Immobilien · Wiesbaden

Wichtige Hinweise

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.

Die Käuferprovision beträgt 5,95 % inkl. MwSt. des beurkundeten Kaufpreises. Die Käuferprovision ist nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages gegen Rechnungsstellung fällig.

Die hier veröffentlichten Grundrisse mit Möblierung sind nicht maßstabsgetreu und dienen lediglich der Inspiration und zu Illustrationszwecken.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma GRUNDUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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