3,57 % inkl. Mwst.
Wohnen im Herzen von Wiesbaden-Biebrich – einem der lebendigsten und beliebtesten Stadtteile der Landeshauptstadt, direkt am Rhein gelegen. Die ruhige Wohnstraße mit Tempo-30-Zone bietet ein angenehmes Wohnumfeld bei gleichzeitig exzellenter Infrastruktur: Supermarkt, Arzt und Apotheke sind in wenigen Gehminuten erreichbar, Cafés, Restaurants und Geschäfte des lebhaften Ortskerns ebenfalls.
Highlight der Lage ist die fußläufige Nähe ( 0 Min) zur malerischen Rheinuferpromenade – ideal für entspannte Spaziergänge, Joggingrunden oder Radtouren entlang des Flusses. Das barocke Schloss Biebrich mit seinem weitläufigen Schlosspark, einem der schönsten Parkanlagen am Rhein, lädt zum Erholen und Entdecken ein.
Die Anbindung ist hervorragend: Eine Bushaltestelle liegt nur wenige Schritte entfernt, Bahnverbindungen in die Wiesbadener Innenstadt, nach Mainz und Frankfurt sind schnell erreichbar – ergänzt durch direkten Autobahnanschluss.
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Die visualisierten Gebäudeansichten und Innenaufnahmen inkl. Möblierung in den hier veröffentlichten Bildern sind Musterdarstellungen, nicht maßstabsgetreu und dienen lediglich der Inspiration und zu Illustrationszwecken.
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % inkl. MwSt. des beurkundeten Kaufpreises. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag wurde mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen. Die Käuferprovision ist nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrages gegen Rechnungsstellung fällig.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma GRUNDUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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