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https://calendly.com/grundum-michelle/beischtigung-fur-gemutliche-2-zimmerwohnung
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Gemütliche 2‑Zimmerwohnung in Mainz-Ebersheim!
Diese gemütliche Souterrainwohnung befindet sich in einem 8‑Familienhaus und sucht nach einem neuen Eigentümer.
Die Wohnung teilt sich in ein helles Wohnzimmer mit anliegender Küche und Zugang zur Terrasse und in ein Schlafzimmer, welches ebenfalls hell und geräumig ist.
Zudem finden Sie ein kleines aber feines Badezimmer mit Dusche.
Zu der Wohnung gehört außerdem ein Wasch- & Trockenraum sowie ein Außenstellplatz der für 12.000 € dazu erworben werden kann.
Die Wohnung ist seit 2015 an eine freundliche Dame vermietet. Die monatliche Nettomiete beträgt 450,00 €.
Vor kurzem wurde von der Hausgemeinschaft eine neue Gasheizung installiert.
Schauen Sie mit uns rein und überzeugen Sie sich selbst!
Mainz-Ebersheim
Ebersheim – das Tor nach Rheinhessen – ist der Stadtteil mit dem größten Weinanbaugebiet in Mainz. Seine Lagen, die bis ins Tal zwischen Harxheim, Mommenheim und Zornheim reichen, garantieren eine schöne Wohnqualität. Auch wenn Ebersheim in den Jahrzehnten als Mainzer Stadtteil beträchtlich gewachsen ist, hat sich der dörfliche Charakter des alten Ortskerns erhalten. Fußläufig erreichen Sie alles, was Sie für den Alltag benötigen wie Bäckereien, Supermärkte sowie Restaurants und Weingüter. Zudem gelangen sie in wenigen Gehminuten ins Grüne, was zu schönen Spaziergängen einlädt.
- 2 Zimmer
— Duschbadezimmer
— große Terrasse
— KFZ-Außenstellplatz
— Wasch- & Trockenraum
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Die Käuferprovision beträgt 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag wurde mit dem Verkäufer in gleicher Höhe abgeschlossen.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma GRUNDUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) — beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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