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Titelbild
Drohnenaufnahme 1.4
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Gastraum
Balkon
Zimmer
Zimmer
Hof
Hof
Grünfläche
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Schauen Sie mit uns rein und lassen sich von diesem (G)rundum-Wohlfühl-Paket überzeugen!
Sankt Goarshausen liegt stromab des Rheins, gehört zum Bundesland Rheinland-Pfalz und bietet eine traumhafte Umgebung für Wanderer, Fahrradfahrer und auch Motorradfahrer. Die berühmte Freilichtbühne der Loreley zieht jährlich Millionen von Zuschauern und zahlreiche berühmte Künstler an.
Das Hotel liegt unmittelbar an der L338 und damit an der einzigen Straße zur Loreley hoch. So werden Sie in jedem Fall gesehen und ziehen die Wanderer, Radfahrer, Motorradfahrer oder Autofahrer für eine kurze Pause an. Sehenswürdigkeiten, wie alte Burgen, Aussichtspunkte und vieles mehr, bietet der kleine Ort zu genüge.
Sowohl für die Touristen als auch für die Einwohner selbst bietet der Ort alles Notwendige und lässt keine Wünsche offen. Über köstliche Restaurants, hin zu Einkaufsläden, Schulen, Kindergärten, Tankstellen, Sportvereinen etc. ist alles dabei.
- Sonnenterrasse
— Getränketheke
— Frühstücksraum
— 10 Gästezimmer
— Eigene Bäder auf den Zimmern
— Doppelbetten
— Privates Haus
— Großzügiger Garten
— Garage
— 12 KFZ-Parkplätze
— Eigener Spielplatz
— Neue Pelletheizung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Die Käuferprovision beträgt 5,95 % inkl. MwSt. des Kaufpreises.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma GRUNDUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) — beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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